Sanitätskolonnen, freiwillige, aus den Kriegervereinen hervorgegangene Organisationen, die den Zweck haben, ihre Mitglieder, soweit diese nicht der Reserve, der Landwehr oder der Ersatzreserve angehören, in Kriegszeiten dem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen. Sie werden in der Regel als Begleit- und Transportpersonal bei Kranken- und Lazarettzügen verwandt und nur in besondern Notfällen zur Verstärkung der Sanitätskompanien auf dem Schlachtfelde. Sie unterstehen dann den Bestimmungen der Kriegssanitätsordnung. In Friedenszeiten sollen sie sich bei Unglücksfällen, wie besonders bei Feuer- und Wassernot, bei Eisenbahn- und Fabrikunfällen sowie bei Seuchen betätigen und eine enge Verbindung mit den Staats- und Gemeidebehörden anstreben. Sie werden für den Samariterdienst so weit ausgebildet, daß sie auch Notverbände anlegen, namentlich aber den Transport von Verunglückten oder Kranken übernehmen können. Mitglieder der Sanitätskolonne können nur Mitglieder eines dem Deutschen Kriegerbunde angehörenden Vereins werden. 1900 betrug die Zahl der deutschen Sanitätskolonnen mehr als 900 mit über 14,000 Mitgliedern, von denen etwa 11,500 bei der Mobilmachung für die freiwillige Krankenpflege verfügbar sind. Die freiwilligen Sanitätskolonnen der nördlichen und östlichen Provinzen Preußens haben sich 1899 zu einem Verbande vereinigt. Ähnliche Vereinigungen bestehen im Königreich Sachsen, in Braunschweig, Thüringen u. Anhalt. Vgl. Hensgen, Die deutschen freiwilligen Sanitätskolonnen (Münch. 1901).